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BGH, 30.06.1986 - AnwSt (R) 8/86 |
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- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis - Ablehnung eines Beweisantrags - Verletzung von Berufspflichten
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- BGH, 04.03.1985 - AnwSt (R) 22/84
Beweiserhebung des Ehrengerichts über strafgerichtliche Feststellungen
Auszug aus BGH, 30.06.1986 - AnwSt (R) 8/86
Seine Berufung hatte der Ehrengerichtshof verworfen; durch Urteil vom 4. März 1985 (BGHSt 33, 155 [BGH 04.03.1985 - AnwSt R 22/84]) hat der Senat dieses Erkenntnis jedoch aufgehoben.Die Ablehnung der Nachprüfung der strafgerichtlichen Feststellungen lag in seinem pflichtgemäßen richterlichen Ermessen (BGHSt 33, 155, 156) [BGH 04.03.1985 - AnwSt R 22/84].
- BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84
Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils
Auszug aus BGH, 30.06.1986 - AnwSt (R) 8/86
Sie betrafen Tatsachen, auf die sich die Bindungswirkung des Strafurteils nicht erstreckte (BGHSt 33, 59, 61) [BGH 05.11.1984 - AnwSt R 11/84]. - BGH, 26.06.1981 - 3 StR 83/81
Gebundenheit der Staatsanwaltschaft an eine vor Anklageerhebung getroffene …
Auszug aus BGH, 30.06.1986 - AnwSt (R) 8/86
Die Verwertung der diesem Verfahren zugrunde liegenden Sachverhalte zu Lasten des Rechtsanwalts war zwar unter den Voraussetzungen unbedenklich zulässig, welche der Bundesgerichtshof in BGHSt 30, 165 [BGH 26.06.1981 - 3 StR 83/81] und NStZ 1983, 20 dargelegt hat.
- BGH, 20.08.1982 - 2 StR 278/82
"krimineller Journalismus" - § 46 StGB, strafschärfende Mitberücksichtigung einer …
Auszug aus BGH, 30.06.1986 - AnwSt (R) 8/86
Die Verwertung der diesem Verfahren zugrunde liegenden Sachverhalte zu Lasten des Rechtsanwalts war zwar unter den Voraussetzungen unbedenklich zulässig, welche der Bundesgerichtshof in BGHSt 30, 165 [BGH 26.06.1981 - 3 StR 83/81] und NStZ 1983, 20 dargelegt hat. - BGH, 16.10.1978 - AnwSt (R) 6/78
Außerberufliches Verhalten eines Rechtsanwalts
Auszug aus BGH, 30.06.1986 - AnwSt (R) 8/86
Der Annahme des Ehrengerichtshofs, die für außerberufliches Fehlverhalten geltende besondere Vorschrift des § 113 Abs. 2 BRAO finde keine Anwendung, könnte entgegenstehen, daß die Betätigung des Rechtsanwalts in der Filmwirtschaft keine Beziehung zur Rechtsberatung hatte (vgl. BGHSt 28, 150, 154) und darüber hinaus mit dem Rechtsanwaltsberuf unvereinbar gewesen sein dürfte (§ 15 Nr. 2 BRAO). - BGH, 03.10.1983 - AnwZ (B) 15/83
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
Auszug aus BGH, 30.06.1986 - AnwSt (R) 8/86
Dazu ist nach der gesetzlichen Ordnung der Zuständigkeiten nur der Strafrichter berufen (vgl. BGH, Beschluß vom 3. Oktober 1983 - AnwZ (B) 15/83). - BGH, 20.03.1972 - AnwSt (R) 9/69
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 30.06.1986 - AnwSt (R) 8/86
Daher liegen die besonderen Voraussetzungen, die § 113 Abs. 2 BRAO für die Ahndung außerberuflicher Pflichtverletzungen enthält, hier jedenfalls vor (BGH, Urteil vom 20. März 1972 - AnwSt (R) 9/69 = EGE XII 68, 71). - BGH, 23.10.1970 - StbSt (R) 1/70
Berufsgerichtliches Verfahren bei der Steuerhinterziehung - Überprüfung der …
Auszug aus BGH, 30.06.1986 - AnwSt (R) 8/86
Die Bemühungen des Rechtsanwalts, Widersprüche in den bindenden Feststellungen des Strafurteils aufzuzeigen, welche eine Beweiserhebung zu ihrer Behebung ermöglicht hätten (BGHSt 23, 362, 365) [BGH 23.10.1970 - Stb StR 1/70], gehen fehl.